2) Angebot und Vertragsschluss
- Die Darstellung von Ware und Leistungen der ZSO Rheinland GmbH in Katalogen und im Internet stellt kein Angebot i. S. der §§ 145 ff. BGB dar. Alle Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend. Der Kunde gibt durch Bestellung per Email, Telefon, oder schriftlich ein verbindliches Kaufangebot ab. Wir sind nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
- Zu einem Vertragsabschluss mit uns kommt es erst durch die ausdrückliche Annahme der Bestellung durch uns, entweder per schriftlicher Bestätigung oder durch Bestätigung per Email.
- Abweichungen und technische Änderungen, im Zuge unserer Weiterentwicklungen, gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich und beeinflussen das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses nicht.
- Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.
- Soweit unsere Mitarbeiter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, werden diese nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns Vertragsbestandteil.
5) Liefer- und Leistungsbedingungen
- Die von dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zu erbringenden Leistungen werden in der Auftragserteilung festgelegt.
- Sofern nicht anders vereinbart, ist die Ware vom Käufer abzuholen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit der Liefertermin nicht verbindlich, in schriftlicher Form zugesagt wurde.
- Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. Wir sind zu Teillieferungen jedoch nicht verpflichtet.
- Eine Lieferfrist verlängert sich- auch innerhalb eines Verzuges- angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Störung der Verkehrswege, Lieferverzögerung durch Lieferanten und Zulieferer), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unserem Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer schnellstmöglich mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
- Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen.
6) Versand und Gefahrtragung
- Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, der vom Käufer beauftragt wurde, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt nicht bei Transporten mit unseren Fahrzeugen und wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
- Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.
- Die Versendung erfolgt per Vorkasse.
- Die Versandkosten bestehend aus Porto- und Verpackungskosten sind vom Käufer zu tragen.
- Nicht vollständig auf Lager befindliche Artikel können von uns in Teillieferungen ausgeführt werden.
- Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers und soweit dieser kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, auch auf seine Gefahr.
- Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Hierbei haften wir für Beschädigung der Ware nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.
7) Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
9) Mängel, Gewährleistung und Haftung
- Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Änderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung.
- Sachmängelansprüche verjähren für Endverbraucher in 24 Monaten, bei Gewerbekunden in 12 Monaten. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß § 479 BGB längere Fristen vorschreibt. Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne des 13 BGB ist, und somit eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist für Sachmängel beim Verkauf von gebrauchten Waren auf 12 Monate beschränkt wird. Dies gilt nicht, soweit wir aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften zwingend haften.
10) Allgemeine Haftungsbegrenzung und Schadensersatzansprüche
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir zwingend haften, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des groben Verschuldens, des Vorsatzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
- Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
11) Allgemeine Haftungsbegrenzung und Schadensersatzansprüche
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
12) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtlicher sich ergebender Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, Leverkusen. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Haager und Wiener Kaufrechts, sowie des UN- Kaufrechts.
13) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.